2010-07-13

Zur Weiterentwicklung des Rundfunks

Während in den Gründerzeiten des Fernsehens ein Gerät die Nutzergemeinschaft in Haushalt und Betriebsstätte zusammenführte, trägt heute jedermann sein Rundfunk- und Fernsehgerät in seinem Handy oder PC mit sich.
meint Paul Kirchhof in seinem Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und begründet damit u. a. die Verlagerung von einer empfangsgeräteabhängigen zu einer haushaltsabhängigen Rundfunkgebühr.

Soweit diese Entwicklung in der Regel auch zu begrüßen ist und die Medienwirklichkeit unserer Zeit widerspiegelt, so sehr ergeht mit dieser Umstellung der Bemessungsgrundlage ab 2013 auch ein Auftrag an die Programmmacher. Solche Unterbrechungen der Top-Informationssendungen der öffentlich-rechtlichen Sender

sollten bis dahin der Vergangenheit angehören. Ich wage die Prognose, dass es eine von der Art des Informationskanals abhängige Zensur dann nicht mehr geben wird.

2 Kommentare:

Blogger Dieter KAPP meinte...

na, ja, der Grund ist wohl eher hier zu finden:http://www.tagesschau.de/inland/rundfunkaenderungsstaatsvertrag108.html

30. Juli 2010 um 14:05  
Blogger Volker meinte...

Danke, Dieter, für den Hinweis,

aber er geht ein wenig am Ziel meines Beitrags vorbei. In dem von Dir verlinkten Artikel wird gerade die 20:00-Uhr-Tagesschau von jedweden Tilgungswünschen ausgenommen: "Sie gelten als fortlaufende zeitgeschichtliche Archive und dürfen unbegrenzt angeboten werden." Andererseits deutet der Zeitstempel rechts oben im Screenshot darauf hin, dass sogar die gerade per Live-Stream übertragene Tagesschau bereits zensiert ist und somit bereits in der zeitsynchronen Übertragung nur begrenzt angeboten wird!

30. Juli 2010 um 15:18  

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