... und Schnitt!
Das Thema "Genitalverstümmelung an religionsunmündigen Kindern" ließ mich auch am Wochenenede nicht ruhen und führte zu einigen Gesprächen.
So ergab sich am Samstagvormittag ein längeres Gespräch mit dem (einzigen) Bundestagsabgeordneten unseres Wahlkreises, Stefan Ruppert (FDP), über seine Haltung zu dieser Thematik. "Ich bin evangelischer Christ und bin für die Legalisierung der Beschneidung," so Ruppert. Andererseits sei die Meinung innerhalb seiner Fraktion durchwachsen. Er werde auf jeden Fall für eine Aufhebung des Fraktionszwangs bei einer entsprechenden Abstimmung werben. ... und Schnitt!
Am Samstagnachmittag kreisten bei einem Sommerfest der Säkularen Humanisten in Wiesbaden einige der Gespräche neben Themen wie Organspende, Sterbehilfe und die optimale Grilldauer für Folienkartoffeln ebenfalls um die Zirkumzision und die Haltung der Religioten dazu. ... und Schnitt!
Für den Sonntagnachmittag hatte die Giordano-Bruno-Stiftung zu einem Vortrag in ihr Stiftungsgebäude eingeladen. Referent war Holm Putzke, Professor für Strafrecht an der Universität Passau. Auf dessen Arbeiten, die beispielsweise 2008 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht wurden, stützte sich das Kölner Landgericht bei seinem Urteil zur Beschneidung im wesentlichen ab.
In einem anderthalbstündigen kurzweilig-informativen Vortrag referierte er über die juristische Diskursentwicklung im Vorfeld des Urteils und dessen gesellschaftliche Nachbeben. Nach einer Kaffeepause, hier im Gespräch mit Ingrid Matthäus-Maier (rechts) und Rolf Dietrich Herzberg (Mitte), seinem Doktorvater, ...
... folgte eine gut einstündige Diskussionsrunde. In dieser führte Putzke u.a. aus, dass der Ball jetzt beim Bundesjustizministerium läge. Die Formulierung eines legalisierenden, also die männliche Genitalverstümmelung von einem Straftatbestand einer Körperverletzung ausnehmenden Gesetzes werde nicht einfach. Andererseits sei eine Klage beim Bundesverfassungsgerichts gegen solch ein Gesetz wahrscheinlich schwierig. Da es keinen in seinen Rechten eingeschränkten "Betroffenen" bei einem legalisierenden Gesetz gäbe, sei auch kein Klagebefugter vorhanden. Eine Gesetzesverfassungsbeschwerde könnte zwar gegebenenfalls von einem gegen seinen Willen beschnittenen Jungen eingereicht werden, allerdings muss diese innerhalb eines Jahres nach Verkündigung solch eines Gesetzes erfolgen und - welcher maximal Vierzehnjährige ist dazu schon in der Lage? Eine weitere Möglichkeit bestünde in einer "eingeschränkten Normenkontrollklage" gegen das Gesetz. Klagebefugt sind hierbei allerdings nur Landesregierungen, Mitglieder der Bundesregierung oder mindestens ein Viertel aller Bundestagsabgeordneten, also Personen, von denen ein entsprechender Vorstoß eher unwahrscheinlich erscheint. Eine letzte, leicht exotisch anmutende Variante erscheint Putzke noch mit am erfolgversprechendsten: Von manchen islamischen Glaubensströmungen wird nur eine "milde Sunna", eine teilweise oder komplette Entfernung der Klitorisvorhaut, praktiziert. Wenn das Gesetz so formuliert wäre, dass nur eine männliche Vorhautentfernung legalisiert würde, könnten in ihren Rechten eingeschränkte muslimische Eltern mit Verweis auf das Nichtdiskriminierungsgesetz eine Gleichbehandlung ihrer Töchter einklagen - und damit eine erneute gesellschafliche Diskussion lostreten. ...und Schnitt!
So ergab sich am Samstagvormittag ein längeres Gespräch mit dem (einzigen) Bundestagsabgeordneten unseres Wahlkreises, Stefan Ruppert (FDP), über seine Haltung zu dieser Thematik. "Ich bin evangelischer Christ und bin für die Legalisierung der Beschneidung," so Ruppert. Andererseits sei die Meinung innerhalb seiner Fraktion durchwachsen. Er werde auf jeden Fall für eine Aufhebung des Fraktionszwangs bei einer entsprechenden Abstimmung werben. ... und Schnitt!
Am Samstagnachmittag kreisten bei einem Sommerfest der Säkularen Humanisten in Wiesbaden einige der Gespräche neben Themen wie Organspende, Sterbehilfe und die optimale Grilldauer für Folienkartoffeln ebenfalls um die Zirkumzision und die Haltung der Religioten dazu. ... und Schnitt!
Für den Sonntagnachmittag hatte die Giordano-Bruno-Stiftung zu einem Vortrag in ihr Stiftungsgebäude eingeladen. Referent war Holm Putzke, Professor für Strafrecht an der Universität Passau. Auf dessen Arbeiten, die beispielsweise 2008 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht wurden, stützte sich das Kölner Landgericht bei seinem Urteil zur Beschneidung im wesentlichen ab.
In einem anderthalbstündigen kurzweilig-informativen Vortrag referierte er über die juristische Diskursentwicklung im Vorfeld des Urteils und dessen gesellschaftliche Nachbeben. Nach einer Kaffeepause, hier im Gespräch mit Ingrid Matthäus-Maier (rechts) und Rolf Dietrich Herzberg (Mitte), seinem Doktorvater, ...
... folgte eine gut einstündige Diskussionsrunde. In dieser führte Putzke u.a. aus, dass der Ball jetzt beim Bundesjustizministerium läge. Die Formulierung eines legalisierenden, also die männliche Genitalverstümmelung von einem Straftatbestand einer Körperverletzung ausnehmenden Gesetzes werde nicht einfach. Andererseits sei eine Klage beim Bundesverfassungsgerichts gegen solch ein Gesetz wahrscheinlich schwierig. Da es keinen in seinen Rechten eingeschränkten "Betroffenen" bei einem legalisierenden Gesetz gäbe, sei auch kein Klagebefugter vorhanden. Eine Gesetzesverfassungsbeschwerde könnte zwar gegebenenfalls von einem gegen seinen Willen beschnittenen Jungen eingereicht werden, allerdings muss diese innerhalb eines Jahres nach Verkündigung solch eines Gesetzes erfolgen und - welcher maximal Vierzehnjährige ist dazu schon in der Lage? Eine weitere Möglichkeit bestünde in einer "eingeschränkten Normenkontrollklage" gegen das Gesetz. Klagebefugt sind hierbei allerdings nur Landesregierungen, Mitglieder der Bundesregierung oder mindestens ein Viertel aller Bundestagsabgeordneten, also Personen, von denen ein entsprechender Vorstoß eher unwahrscheinlich erscheint. Eine letzte, leicht exotisch anmutende Variante erscheint Putzke noch mit am erfolgversprechendsten: Von manchen islamischen Glaubensströmungen wird nur eine "milde Sunna", eine teilweise oder komplette Entfernung der Klitorisvorhaut, praktiziert. Wenn das Gesetz so formuliert wäre, dass nur eine männliche Vorhautentfernung legalisiert würde, könnten in ihren Rechten eingeschränkte muslimische Eltern mit Verweis auf das Nichtdiskriminierungsgesetz eine Gleichbehandlung ihrer Töchter einklagen - und damit eine erneute gesellschafliche Diskussion lostreten. ...und Schnitt!
1 Kommentare:
guter Kommentar
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