Wasserwelten und Streukügelchen
Nebenwirkungensteht auf der Gebrauchsinformation, die dem Fläschchen Pyrogenium C30 beiliegt. Auf dem Beipackzettel - man möchte ja vielleicht wissen, wofür dieses "Arzneimittel" gut ist - steht unter Anwendungsgebiet nur lapidar: "(...) ohne Angabe einer therapeutischen Indikation".
Bisher sind keine Nebenwirkungen bekannt.
Solch ein Fläschchen mit insgesamt 10 Gramm voller Streukügelchen steht vor mir - und war von meiner Krankenkasse bezahlt worden. Insider wissen wahrscheinlich schon längst, dass es sich hierbei um ein homöopathisches Arzneimittel handelt, dessen Konzentration C30 daraufhinweist, dass vom Ausgangs"wirkstoff", nämlich verfaultem Rindfleisch oder dem Eiter eines Abzesses, theoretisch nur noch ein Molekül auf 10 hoch 60 Wassermoleküle entfällt. Da in 10 g Wasser aber nur 3,34 * 10 hoch 23 Wassermoleküle enthalten sind, bleibt bei weitem kein Platz mehr für ein einziges Molekül des verfaulten Rindfleischs. Da dieses reine Wasser dann noch auf Rohrzuckerkügelchen aufgesprüht und wieder getrocknet wird, hätte man einfacherweise auch gleich die unbehandelten Zuckerkügelchen einglasen und verkaufen können. In meiner Jugend nannte man sowas dann Liebesperlen, die auch keine therapeutische Indikation hatten, aber auch nicht wie Homöopathika zur Selbsttäuschung ermutigten.
Der eigentliche Grund für diesen Beitrag ist die Tatsache, dass allein im Bundesgebiet im Jahre 2008 im deutschen Apothekenmarkt 1,4% des Gesamtumsatzes mit Homöopathika erzielt wurden. Eine einfache Methode, um die Kosten im Gesundheitswesen zu senken, wäre ein Verzicht der Kostenerstattung von wirkstofffreien Mitteln durch gesetzliche Krankenkassen. Darauf zielt eine öffentliche Petition "Streichung der Homöopathie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen", die noch bis 2010-09-07 mitgezeichnet werden kann. Ich möchte alle Leser ermutigen, diese Petition zu unterstützen.